Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Bestimmungen gelten als Grundlage des Geschäftsverkehrs zwischen der LAN Pro AG als Lieferant und dem Kunden (nachfolgend «Besteller» genannt), sofern sie der Besteller nicht unmittelbar nach ihrem Erhalt schriftlich ablehnt. Sie haben Gültigkeit auch für jede einzelne Bestellung im Rahmen des Geschäftsverhältnisses der Parteien. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen unter den Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweiz. Obligationenrechts. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz der LAN Pro AG. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss des Wiener Abkommens vom 11.04.1980 über den internationalen Warenverkauf.

2. Lieferung und Transport

Der Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist für beide Parteien am Sitz der LAN Pro AG. Nutzen und Gefahr an der gelieferten Ware gehen mit deren Verlassen des Betriebsareals der LAN Pro AG (bzw. des Betriebsareals des Zulieferers im Falle von Direktlieferung) auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn porto- und frachtfreie Lieferung der Ware vereinbart ist. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Ihm obliegt es, die notwendigen Anweisungen und Angaben betreffend dem Warentransport zu erteilen. Im Unterlassungsfalle trifft LAN Pro AG zu seinen Lasten die üblichen Vorkehrungen zum Warentransport. Der Besteller hat die Lieferung innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und bei allfälligen Mängeln sofort schriftlich Mängelrüge zu erheben. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind ebenfalls innert gleicher Frist anzubringen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive Mehrwertsteuer, Porto-, Transport- und Versicherungskosten. Porto- und Transportkosten trägt grundsätzlich der Besteller. Die LAN Pro AG behält sich Preisänderungen vor, falls zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung Preisaufschläge bei Zulieferanten, zusätzlich fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhung der Transportkosten, stärkere Währungsschwankungen etc. eintreten.

Die Rechnungsbeträge sind ab Fakturadatum innert 30 Tagen rein netto zu bezahlen, ohne Abzüge irgendwelcher Art. Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne besondere Mahnung Verzug ein. Der Verzugszins beträgt 7%. Schecks und Wechsel werden nicht als Zahlung akzeptiert. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber der LAN Pro AG berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Bei Annahmeverzug wird der Gesamt- bzw. Restkaufpreis sofort fällig.

4. Garantie

Die LAN Pro AG leistet Garantie für alle innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten auftretenden Mängel, sofern die Rügenmodalität gemäss Ziff. 2 hiervor eingehalten werden und nachweisbar schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation vorliegt. Die Garantiefrist beginnt, wenn die Ware das Betriebsareal der LAN Pro AG (bzw. das Betriebsareal des Zulieferers im Falle von Direktlieferung) verlässt. Die Garantieleistung ist nach Wahl der LAN Pro AG auf Nachbesserung, kostenfreie Lieferung von Ersatz oder angemessener Preisreduktion beschränkt. Schadenersatzansprüche für direkte oder indirekte Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Durch einzelne Garantiearbeiten oder Garantielieferungen erfährt die Garantiezeit für die Hauptlieferung keine Verlängerung. Die LAN Pro AG lehnt jede Garantie ab: Für gebrauchte Objekte und Teile, nicht von ihr geliefertes Material, nicht von ihr besorgte Montagearbeiten sowie für Objekte, an denen ohne ihre schriftliche Zustimmung Änderungen durch den Besteller oder Dritte vorgenommen wurden; für Schäden jeder Art, die auf normalen Verschleiss, falsche oder ewaltsame Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Verwendung, Bedienung oder Wartung, Unfälle oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

5. Rücknahme

Rücksendungen werden nur nach vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung akzeptiert. Allen Rücksendungen ist eine Kopie der entsprechenden LAN Pro AG Rechnung beizulegen. Rücksendungen ohne Rechnungskopie können nicht angenommen werden. Es können ausschliesslich originalverpackte, fabrikneue und ungebrauchte Artikel zurückgenommen werden. Die Kosten für Fracht, Kontrolle, Einlagerung, sowie Rückmesskosten bei Kabeln werden von der Gutschrift wie folgt in Abzug gebracht:

  • Rücksendung innerhalb von 30 Tagen (nach Lieferung) 25%
  • Rücksendung innerhalb von 31 bis 60 Tagen (nach Lieferung) 30%

Unter SFr. 50.– Netto-Warenwert kann keine Gutschrift erstellt werden. Spezialausführungen und Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. Sofern LAN Pro AG kein Verschulden trifft, gehen die Kosten für Rücksendungen und Ersatzlieferungen zu Lasten des Käufers.

6. Eigentumsvorbehalt

Die LAN Pro AG behält sich zur vollständigen Bezahlung des Fakturabetrages das Eigentumsrecht an der betreffenden Lieferung vor. Ist der Besteller im Zahlungsverzug, kann die Ware gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zurückgenommen werden.

Ballwil, Januar 2009